Geschätzte Pfarreimitgliederinnen und Pfarreimitglieder
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie per 20.12.2021 angepasst. Davon sind auch unsere Weihnachtsgottesdienste (und alle folgenden Gottesdienste) betroffen. Es gibt von nun an 2 Arten von Gottesdiensten mit dem Grundsatz, dass in der Kirch das Tragen einer Maske obligatorisch ist.
Gottesdienste mit 2G (mehr als 50 Personen erlaubt):
- Der Zugang ist auf genesene oder geimpfte Personen beschränkt (2G).
- Kontrolle der Gültigkeit der Zertifikate (Genesenen- oder Geimpftenzertifikat), Pflicht zur Handhygiene, Maskentragepflicht.
Gottesdienste ohne Zertifikatspflicht (max. 50 Personen in der Kirche):
- Pflicht zum Masketragen, Abstand (1,5 m, Sitzplatzkarten auflegen) halten, Pflicht zur Handhygiene und Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
Alles Weitere können Sie den Coronamassnahmen hier entnehmen.